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Datenschutzrichtlinie, Datensicherheit

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Die anlässlich der Anmeldung zur Mitgliedschaft bei „DANA MUDRA — Die Gebende Hand“ bekanntgegebene Daten nämlich: Name, Adresse, Mailadresse, Telefonnummer werden mithilfe elektronischer Datenverarbeitung gespeichert. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Daten zum Zwecke der organisatorischen und fachlichen Administration, der finanziellen Abwicklung, der Mitgliederverwaltung, der Zusendung von Vereinsinformationen über Aktivitäten und Programme von DANA MUDRA, sowie gegebenenfalls die Ablage von Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten können, im Vereinsarchiv, zur Kontaktaufnahme per Email, Brief, Telefon oder SMS, berechtigt ist zu verwenden.
Außerdem erteilen Sie Ihre Zustimmung zur Anfertigung von Bildaufnahmen während Veranstaltungen des Vereins. Die angefertigten Bildaufnahmen können vom Verein auf dessen Website publiziert werden. Personenbezogene Daten finden vom Verein nur für die dargelegten Zwecke Verwendung.
Sie können diese Zustimmung jederzeit mittels Brief an DANA MUDRA, Waldstraße 20, 3491 Wiedendorf, telefonisch: 02732/87918, per Email an widerrufen. Wohlverstanden ist, dass wir auch nach einem Widerruf berechtigt sind, die Daten weiter zu verarbeiten, soweit sie zu Beweiszwecken erforderlich sind.

2. Datensicherheit
Außer den von den Benutzern selbst preisgegebenen Daten werden auch zusätzliche — vom System anfallende, oder für den Betrieb erforderliche — Informationen, wie Datum/Uhrzeit und IP-Adresse festgehalten. Cookies werden für den Login-Mechanismus eingesetzt. Die Webseite hält hohe Sicherheitsstandards ein, um Datenmissbrauch auszuschließen. Alle Kennwörter der Besucher werden verschlüsselt gespeichert und können daher nicht mehr rekonstruiert werden.
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Bei Vereinsaustritt werden alle Daten — sofern kein Rückstand an Zahlungen seitens des Mitglieds besteht, die Daten auch nicht zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Vereins benötigt werden und keine längere Aufbewahrung der Daten gesetzlich angeordnet ist – spätestens binnen drei Jahren ab Austritt gelöscht. Sofern Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten, Eingang in das Vereinsarchiv gefunden haben, bleiben sie in diesem bis auf Widerruf bzw. einem Löschungsansuchen abgelegt.

Wien, 1. 10. 2018

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